Den Schwerpunkt dieser Oberstufenform bilden das Fach Bildnerische Erziehung sowie der typenbildende Gegenstand Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung.

Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung

Dieses Fach umfasst ab dem Schuljahr 2018/19 ein Ausmaß von je 4 Wochenstunden von der 5. bis zur 6. Klasse und je 2 Wochenstunden in der 7. und 8. Klasse.

Ziel ist, die Methoden des Bildnerischen Gestaltens zu intensivieren und an die persönliche künstlerische Sprache des Schülers/der Schülerin anzupassen.
Neben der Einübung traditioneller künstlerischer Techniken (Grafik, Malerei, Drucktechniken…) wird besonderer Wert auf den Umgang mit neuen Medien (Foto, Video, Bildbearbeitung, Computergrafik) gelegt.
Der Schüler/die Schülerin soll schrittweise an die selbständige Planung und Durchführung seiner/ihrer künstlerischen Arbeiten herangeführt werden.
Die praktische Arbeit ist von den Schülern/innen schriftlich zu dokumentieren. Dies dient der Bewusstmachung und Reflexion des künstlerischen Prozesses.
Weiters werden die praktischen Arbeiten am Ende des jeweiligen Semesters mit einer Präsentation abgeschlossen. Art und Mittel dieser Präsentation werden unter Mithilfe des Lehrers gewählt und sind so gestaltet, dass die Präsentation im Laufe der Oberstufe ein immer größeres Publikum erreicht.

Grundlage der Benotung ist

  1. die praktische Arbeit
  2. die dazugehörige Dokumentation
  3. Mitarbeit im theoretischen Bereich (Kunsttheorie)
  4. erfolgreiche Präsentation.

Der Schüler/ die Schülerin hat in der Oberstufe (7./8. Klasse) Wahlpflichtfächer im Ausmaß von sechs Wochenstunden zu besuchen. Zwei dieser Stunden sind verpflichtend für das Wahlpflichtfach Bildnerische Erziehung vorgesehen (zu wählen in der 7. oder 8. Klasse).

Aufnahmevoraussetzungen für das ORG mit künstlerischer Gestaltung

  • Das Zeugnis der 4. Klasse darf im Fach Bildnerische Erziehung keine schlechtere Note als Befriedigend aufweisen.
  • Aufnahmegespräch (März): Dies dient dazu, in einem persönlichen Gespräch die Vorstellungen und Erwartungen  des Schülers/ der Schülerin abzuklären und Einblick in die Arbeit des Schülers/ der Schülerin zu bekommen. Mitzubringen sind mind. zehn selbst gewählte praktische Arbeiten, wobei alle Bereiche (Fotos, Zeichnungen, Videos, Malereien…) erlaubt sind.