Beurteilung von Schularbeiten
Bei der Beurteilung von Schularbeiten im Fach Deutsch kommt das Burgenländische Korrekturmodell zur Anwendung. Dieses Korrektursystem wurde von der Arbeitsgemeinschaft der AHS-Deutschlehrer/innen im Burgenland gemeinsam mit dem Landesschulinspektor Mag. Jürgen Neuwirth erarbeitet. Die Gesamtnote bei einer Deutsch-Schularbeit wird folgendermaßen ermittelt:
Die Lehrkraft beurteilt die Qualität der Schularbeit mit Hilfe eines Bewertungsrasters. Anhand der darin aufgelisteten Kriterien (Deskriptoren) werden der „Inhalt“, die „Textstruktur“, „Stil und Ausdruck“ sowie die „Normative Sprachrichtigkeit“ (=Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) untersucht und bewertet, also jene fachlichen Aspekte, die laut Leistungsbeurteilungsverordnung für die Beurteilung von Schularbeiten in der Unterrichtssprache maßgebend sind.
Anmerkung: Die Kriterien sind allgemein gehalten, sodass der Raster für alle Schularbeiten aller Schulstufen anwendbar ist – und auch für alle Textsorten. Der Raster wird je nach Schularbeit „selektiv“ gelesen und angewendet, d.h. jene Kriterien, die bei der jeweiligen Schularbeit nicht relevant sind, werden bei der Beurteilung ausgeblendet. Wonach sich die inhaltliche Qualität des jeweils zu verfassenden Textes/der Textgattung richtet (Anforderungen), wird bei der Schularbeitsvorbereitung in der Klasse besprochen und geübt. Bei Schularbeiten in der Unterstufe kann die Bewertung der „Textstruktur“ als eigene Dimension unterbleiben und bei der Inhaltsnote berücksichtigt werden. Außerdem ist bei Schularbeiten in der Unterstufe das Verwenden von Kriterienkatalogen für bestimmte Textsorten bzw. Schreibhaltungen (z.B. Fantasieerzählung, Personenbeschreibung, Berichten,) anstelle des allgemeinen Bewertungsrasters möglich.
Anschließend werden Teilnoten für die Kompetenzbereiche „Inhalt & Textstruktur“ sowie für den Kompetenzbereich „Ausdruck & Normative Sprachrichtigkeit“ vergeben.
Die „Fehler“ (R, G, A, B) fließen in die Teilnote für den Kompetenzbereich „Ausdruck & Normative Sprachrichtigkeit“ ein. Die Korrekturzeichen haben sich nicht verändert: R steht für Rechtschreibfehler, G für Grammatikfehler, A für Ausdrucksfehler und B (wie Beistrich) für Satzzeichenfehler.
Anmerkung: Bezüglich einer möglicherweise vorhandenen Lese- und Rechtschreibschwäche ist generell zu sagen, dass bei allen Kindern, unabhängig davon, ob sie Rechtschreibschwierigkeiten haben oder nicht bzw. ob ein Gutachten vorliegt oder nicht, die gleiche Beurteilung anzuwenden ist. Allerdings dürfen Schularbeiten nicht ausschließlich nach Art und Anzahl der Rechtschreibfehler beurteilt werden.
Aus den Teilnoten (also z.B. 2 für Inhalt &Textstruktur und 4 für Ausdruck & Normative Sprachrichtigkeit) ergibt sich die Gesamtnote dann rechnerisch ganz einfach (im angeführten Beispiel eben 3). Sollte es zu einer Zwischennote kommen, entscheidet die Lehrkraft und begründet ihre Entscheidung kurz.
Anmerkung: Sollten bei einer Schularbeit zwei Texte zu erstellen sein, was in der Unterstufe selten notwendig ist, in der Oberstufe hingegen deutlich häufiger, errechnet sich die Gesamtnote aus drei Teilnoten: 1. Teilnote für Inhalt/Textstruktur von Text 1, 2. Teilnote für Inhalt &Textstruktur von Text 2, 3. Teilnote für Ausdruck& Normative Sprachrichtigkeit beider Texte; Gesamtnote = Notensumme durch 3.)
Damit die Arbeit insgesamt positiv bewertet werden kann, muss jeder Kompetenzbereich positiv sein, d.h. keine der Teilnoten darf 5 sein.
Wird bezüglich der Bewertungsdimension „Normative Sprachrichtigkeit“ festgestellt , dass der Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit in Summe nicht mehr positiv beurteilt werden kann, so kann dies eine negative Beurteilung des gesamten Kompetenzbereiches bewirken. Die Entscheidung darüber obliegt der korrigierenden Lehrkraft.