Die Erziehungsberechtigten sind über die Kriterien der Leistungsfeststellung zu informieren.
Wir haben für Sie die wesentlichen Informationen zusammengefasst.

Zur Leistungsfeststellung gehören

  • Feststellung der Mitarbeit der Schüler/innen im Unterricht
  • besondere mündliche Leistungsfeststellungen (z.B. Referate)
  • besondere schriftliche Leistungsfeststellungen
    • Schularbeiten
    • schriftliche Überprüfungen (z.B. Diktate, Vokabelwiederholungen)
  • Arbeit am Computer oder projektorientierte Arbeit

Ad Mitarbeit: Diese umfasst

  • in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und schriftliche Leistungen
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen (und auch deren fristgerechte Abgabe und Verbesserung)
  • Leistungen bei der Bearbeitung neuer Lehrstoffe
  • Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden
  • Zur Mitarbeit gehören Leistungen, die der Schüler in Alleinarbeit oder in der Gruppen- und Partnerarbeit bringt.
  • Außerdem: Gebrauch der Fremdsprache im Unterricht

Notendefinition

Anforderungen werden in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt. Eigenständigkeit muss deutlich vorliegen (wo dies möglich ist). Selbständige Anwendung des Wissens und Könnens muss vorliegen (wo dies möglich ist).

Anforderungen werden in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt. Eigenständigkeit merkliche Ansätze (wo dies möglich ist). Selbständige Anwendung des Wissens und Könnens bei entsprechender Anleitung (wo dies möglich ist).

Anforderungen werden in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt. Mängel bei der Durchführung der Aufgaben werden durch merkliche Ansätze ausgeglichen.

Anforderungen werden in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

Anforderungen werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt.

Beurteilung von Schularbeiten

  • Deutsch

Bei der Beurteilung von Schularbeiten im Fach Deutsch kommt das Burgenländische Korrekturmodell zur Anwendung. Dieses Korrektursystem wurde von der Arbeitsgemeinschaft der AHS-Deutschlehrer/innen im Burgenland gemeinsam mit dem Landesschulinspektor Mag. Jürgen Neuwirth erarbeitet. Die Gesamtnote bei einer Deutsch-Schularbeit wird folgendermaßen ermittelt:

Die Lehrkraft beurteilt die Qualität der Schularbeit mit Hilfe eines Bewertungsrasters. Anhand der darin aufgelisteten Kriterien (Deskriptoren)  werden der „Inhalt“, die „Textstruktur“, „Stil und Ausdruck“ sowie die „Normative Sprachrichtigkeit“ (=Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) untersucht und bewertet, also jene fachlichen Aspekte, die laut Leistungsbeurteilungsverordnung für die Beurteilung von Schularbeiten in der Unterrichtssprache maßgebend sind.

Anmerkung: Die Kriterien sind allgemein gehalten, sodass der Raster für alle Schularbeiten aller Schulstufen anwendbar ist – und auch für alle Textsorten. Der Raster wird  je nach Schularbeit „selektiv“ gelesen und angewendet, d.h. jene Kriterien, die bei der jeweiligen Schularbeit nicht relevant sind, werden bei der Beurteilung ausgeblendet. Wonach sich die inhaltliche Qualität des jeweils zu verfassenden Textes/der Textgattung  richtet (Anforderungen), wird bei der Schularbeitsvorbereitung in der Klasse besprochen und geübt. Bei Schularbeiten in der Unterstufe kann die Bewertung der „Textstruktur“ als eigene Dimension unterbleiben und bei der Inhaltsnote berücksichtigt werden. Außerdem ist bei Schularbeiten in der Unterstufe   das Verwenden von Kriterienkatalogen für bestimmte Textsorten bzw. Schreibhaltungen (z.B. Fantasieerzählung, Personenbeschreibung, Berichten,) anstelle des allgemeinen Bewertungsrasters möglich.

Anschließend  werden Teilnoten für die Kompetenzbereiche „Inhalt & Textstruktur“ sowie für den Kompetenzbereich „Ausdruck & Normative Sprachrichtigkeit“ vergeben.

Die „Fehler“ (R, G, A, B) fließen in die Teilnote für den Kompetenzbereich „Ausdruck & Normative Sprachrichtigkeit“ ein. Die Korrekturzeichen haben sich nicht verändert: R steht für Rechtschreibfehler, G für Grammatikfehler, A für Ausdrucksfehler und B (wie Beistrich) für Satzzeichenfehler.

Anmerkung: Bezüglich einer möglicherweise vorhandenen Lese- und Rechtschreibschwäche ist generell zu sagen, dass bei allen Kindern, unabhängig davon, ob sie Rechtschreibschwierigkeiten haben oder nicht bzw. ob ein Gutachten vorliegt oder nicht, die gleiche Beurteilung anzuwenden ist. Allerdings dürfen Schularbeiten nicht ausschließlich nach Art und Anzahl der Rechtschreibfehler beurteilt werden.

Aus den Teilnoten (also z.B. 2 für Inhalt &Textstruktur und 4 für Ausdruck & Normative Sprachrichtigkeit) ergibt sich die Gesamtnote dann rechnerisch ganz einfach (im angeführten Beispiel eben 3). Sollte es zu einer Zwischennote kommen, entscheidet die Lehrkraft und begründet ihre Entscheidung kurz.

Anmerkung: Sollten bei einer Schularbeit zwei Texte zu erstellen sein, was in der Unterstufe selten notwendig ist, in der Oberstufe hingegen deutlich häufiger, errechnet sich die Gesamtnote aus drei Teilnoten: 1. Teilnote für Inhalt/Textstruktur von Text 1, 2. Teilnote für Inhalt &Textstruktur von Text 2, 3. Teilnote für Ausdruck& Normative Sprachrichtigkeit beider Texte; Gesamtnote = Notensumme durch 3.)

Damit die Arbeit insgesamt positiv bewertet werden kann, muss jeder Kompetenzbereich positiv sein, d.h. keine der Teilnoten darf 5 sein.

Wird bezüglich der Bewertungsdimension „Normative Sprachrichtigkeit“ festgestellt , dass der Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit in Summe nicht mehr positiv beurteilt werden kann, so kann dies eine negative Beurteilung des gesamten Kompetenzbereiches bewirken. Die Entscheidung darüber obliegt der korrigierenden Lehrkraft.

 

  • Latein

Schularbeiten im Elementarunterricht

Im Zentrum der Aufgabenstellung steht die Übersetzung eines zusammenhängenden lateinischen Textes ins Deutsche. Dazu kommen lehrplanbezogene Arbeitsaufgaben (AA), die in keinem Zusammenhang mit dem Übersetzungstext (ÜT) stehen.

Bei der Beurteilung wird die Übersetzung mit mindestens 60 %, die Lösung der Arbeitsaufgaben mit mindestens 30 % gewichtet. Der Beurteilung der Übersetzung werden die Dimensionen Sinnäquivalenz (Sinnentsprechung), Lexik (Wortschatz), Morphologie (Formenlehre) und Syntax (Satzlehre) zugrunde gelegt. Ebenso wird die sprachliche Qualität der Zielsprache in die Beurteilung einbezogen.

Für die Beurteilung sind folgende Korrekturmodelle möglich:

Variante 1

ÜT : AA = 60 % : 40 %

ÜT = 36 Punkte

AA = 24 Punkte

Gesamt: 60 Punkte

Variante 2

ÜT : AA = 70 % : 30 %

ÜT = 42 Punkte

AA = 18 Punkte

Gesamt: 60 Punkte

Variante 3 *

ÜT : AA (bzw. IT) = 60 % : 40 %

ÜT = 24 Punkte

AA (bzw. IT) = 16 Punkte

Gesamt: 40 Punkte

* Diese Variante kann auch für eine einstündige Lektüreschularbeit (ÜT+IT) eingesetzt werden.

Für die Benotung werden die Punkte aus ÜT und AA (bzw. IT) addiert.

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Genügend

Nicht genügend

60–53 Punkte

52–45 Punkte

44–37 Punkte

36–30 Punkte

< 30 Punkte

40-36 Punkte

35-31 Punkte

30-26 Punkte

25-20 Punkte

< 20 Punkte

Schularbeiten in der Lektürephase

In der Lektürephase besteht die Aufgabenstellung bei Schularbeiten aus zwei voneinander unabhängigen Texten, dem Übersetzungstext (ÜT) und dem Interpretationstext (IT).

ÜT: Ein im Unterricht nicht behandelter lateinischer Originaltext / mehrere thematisch vergleichbare, im Unterricht nicht behandelte, lateinische Originaltexte sind in die Unterrichtssprache zu übersetzen.

IT: Ein weiterer im Unterricht nicht behandelter, vom Übersetzungstext unabhängiger lateinischer Originaltext / weitere Originaltexte sind sprachlich und inhaltlich zu analysieren und zu interpretieren. Die Bearbeitung des IT ist durch klare Arbeitsaufträge gelenkt. Sämtliche Formate, die bei der standardisierten schriftlichen Reifeprüfung zum Einsatz kommen, sind im folgenden Dokument gesammelt: Bausteine zum Erstellen von Schularbeiten

Für die Benotung werden die Punkte aus ÜT und IT addiert. Für ein Genügend müssen die wesentlichen Anforderungen in den beiden Kompetenzbereichen Übersetzen und Interpretieren überwiegend erfüllt sein. Ein „Genügend“ verlangt also mindestens 18 Punkte für den Übersetzungsteil und 12 Punkte für den Interpretationsteil, in Summe daher mindestens 30 Punkte. Somit bedingt ein Nichterfüllen der Mindestanforderungen eines der beiden oben genannten Kompetenzbereiche automatisch eine negative Gesamtbeurteilung der Schularbeit.

Für den Fall, dass beim ÜT mindestens 18 und beim IT mindestens 12 Punkte erreicht wurden, gilt – bei einer Gewichtung ÜT : IT = 60% : 40% (36 : 24 Punkte) – die folgende Beurteilungstabelle:

Sehr gut

Gut

Befriedigend

Genügend

Nicht genügend

60–53 Punkte

52–45 Punkte

44–37 Punkte

36–30 Punkte

< 30 Punkte

 

  • Lebende Fremdsprachen

Gesamtbeurteilung von Schularbeiten in den lebenden Fremdsprachen 1. bis 6. Klasse:

Sehr gut
Gut
Befriedigend
Genügend
Nicht genügend

Schularbeiten in der Unterstufe

Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist die Entwicklung der kommunikativen Kompetenz in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben. Die Umsetzung dieses Zieles erfordert einerseits kommunikativen und handlungsorientiert ausgerichteten Fremdsprachenunterricht, andererseits geeignete (z.T. standardisierte) Aufgaben- und Testformate bei der Leistungsfeststellung.

In Übereinstimmung mit dem Lehrplan ist deshalb bei Erstellung der Schularbeiten darauf zu achten, dass alle Fertigkeiten in ausgewogenem Verhältnis überprüft werden, wobei es manchmal sinnvoll sein wird, bei einzelnen Schularbeiten Schwerpunkte in einzelnen Teilbereichen zu setzen. Weiters sind Schularbeiten so zu gestalten, dass die wesentlichen Lehrplaninhalte im überwiegenden Maße erfüllt sind, wenn Schüler/innen die gestellten Anforderungen zumindest zu 50 % erfüllen.

Beurteilung und Erstellung der Schularbeiten in der Oberstufe

Mit 22. 10. 2013 hat das BMUKK den Leitfaden zur Erstellung von Schularbeiten in der Sekundarstufe 2 für die Lebenden Fremdsprachen sowie Modellschularbeiten auf der Homepage veröffentlicht.

Mehrstündige Schularbeiten ab der vorletzten Schulstufe ab 100 Minuten

Mehrstündige Schularbeiten müssen verpflichtend die gleichen Charakteristika wie die Reifeprüfung aufweisen, d.h.: Es müssen alle vier Teilbereiche (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprachverwendung im Kontext, Schreiben) mit der gleichen Gewichtung vorkommen. Für das Erreichen einer positiven Beurteilung auf Basis einer Gesamtverrechnung ist ein Mindest-Cutscore von 0,6 (das sind 60% der gewichteten Punkte) Voraussetzung.

Es muss sowohl im rezeptiven als auch im produktiven Kompetenzbereich ein Mindest-Cutscore von 0,5 erreicht werden, um die Qualität der Schularbeit im Sinne der Reifeprüfungsvorbereitung und der Leistungsbeurteilungsverordnung sicherzustellen. Wenn daher einer der beiden Kompetenzbereiche (rezeptiv bzw. produktiv) einen Cutscore zwischen 0.5 und 0,6 aufweist, so muss im jeweils anderen Kompetenzbereich ein entsprechend höherer Erfüllungsgrad erreicht werden, um insgesamt den Cutscore von 0,6 sicherzustellen.

Wenn einer der beiden Kompetenzbereiche den Mindest-Cutscore von 0,5 unterschreitet, ist die gesamte Arbeit negativ zu beurteilen. Es ist dennoch die gesamte Arbeit zu korrigieren. Damit ist gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler über alle Teile der Schularbeit eine Rückmeldung erhalten. Diese soll dazu beitragen, Stärken aufzuzeigen und Defizite zielorientiert zu beheben.

 

Sehr gut
Gut
Befriedigend
Genügend
Nicht genügend

 

Beurteilungsraster für standardisierte Schreibaufträge

Bei standardisierten Schreibaufträgen sind ab dem 2. Lernjahr der Beurteilungsraster A2, spätestens in der 8. Klasse der Beurteilungsraster B1 und für Englisch B2 zu verwenden.

Testformate und Textsorten

Lesen:
Aufgabenstellungen zu unterschiedlichen Lesetexten mit Formaten wie Multiple Choice, Zuordnen und Kurzantworten

Hören:
Aufgabenstellungen zu unterschiedlichen Hörtexten mit Formaten wie Multiple Choice, Zuordnen und Kurzantworten

Sprachverwendung:
Aufgabenstellungen mit Formaten wie Multiple Choice, Wortbildung, Editieren und Lückentext

Schreiben:

ein bis zwei Schreibaufträge zu Textsorten wie Artikel, E-Mail, Blog und Bericht und Essay (nur in Englisch)

 

  • Mathematik

1. bis 6. Klasse:

Die Beurteilung des Gegenstandes Mathematik setzt sich aus den Leistungen bei Schularbeiten, mündlichen Prüfungen und der Mitarbeit zusammen.
Beurteilungsraster bei den Schularbeiten:

Sehr gut
Gut
Befriedigend
Genügend
Nicht genügend

 

Mündliche Prüfungen bestehen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Fragen. Jeder Schüler hat das Recht auf eine mündliche Prüfung pro Semester.

Die Feststellung der Mitarbeit eines Schülers umfasst den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit. Dazu zählen alle im Unterricht eingebundenen mündlichen und schriftlichen Leistungen

  • im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages
  • beim Erfassen und Verstehen neuer Lehrinhalte
  • beim Einordnen und Anwenden des Gelernten
  • bei der Durchführung mündlicher und schriftlicher Hausübungen sowie deren Verbesserung.

 

 7. und 8. Klasse

Die Beurteilung des Gegenstandes Mathematik setzt sich aus den Leistungen bei Schularbeiten, mündlichen Prüfungen und der Mitarbeit zusammen.

Leistungsbeurteilung – Schularbeiten

7. Klasse

Bei den Schularbeiten gelten folgende Kriterien:

Alle Punkte sind gleichwertig, es gilt die Gesamtverrechnung aller Punkte aus Teil 1 und Teil 2.

Es gibt 16 Typ-1-Aufgaben mit jeweils 1 Punkt.

Es gibt zwei Typ-2-Aufgaben mit insgesamt 8 Punkten.

Es gilt folgender Notenschlüssel:

Sehr gut
Gut
Befriedigend
Genügend
Nicht genügend

 

8. Klasse

Bei den Schularbeiten gelten folgende Kriterien:

Alle Punkte sind gleichwertig, es gilt die Gesamtverrechnung aller Punkte aus Teil 1 und Teil 2.

Es gibt 24 Typ-1-Aufgaben mit jeweils 1 Punkt.

Es gibt drei Typ-2-Aufgaben mit insgesamt 12 Punkten.

Es gilt folgender Notenschlüssel:

Sehr gut
Gut
Befriedigend
Genügend
Nicht genügend

 

Mündliche Prüfungen und Mitarbeit

  • Mündliche Prüfungen bestehen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Fragen. Jeder Schüler hat das Recht auf eine mündliche Prüfung pro Semester.
  • Die Feststellung der Mitarbeit eines Schülers umfasst den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit. Dazu zählen alle im Unterricht eingebundenen mündlichen und schriftlichen Leistungen
    • im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages
    • beim Erfassen und Verstehen neuer Lehrinhalte
    • beim Einordnen und Anwenden des Gelernten
    • bei der Durchführung mündlicher und schriftlicher Hausübungen sowie deren Verbesserung.

Leistungsfeststellung

Auf der Homepage des Unterrichtsministeriums finden Sie detaillierte Informationen zu den Lehrplänen und zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung.

Jugendcoaching