„…. Musik die Wurzel aller übrigen Künste…“ (Heinrich von Kleist)

Im „ORG Musik“ liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Beschäftigung mit Musik. Ziel des Unterrichtes ist es, die Freude am aktiven Musikmachen zu wecken und damit auch einen Einblick in das aktuelle Musikleben zu geben.

Der Gegenstand Musikerziehung bietet eine fundierte musiktheoretische und praktische Ausbildung und wird bis zur 8. Klasse geführt. Chor- und Ensembleübungen mit regelmäßigen öffentlichen Auftritten, Konzertbesuchen sowie die vertiefende und sinnliche Auseinandersetzung mit allen Bereichen der E- und U-Musik ergänzen den Unterricht.

Multimediale Mittel bringen in Theorie wie Praxis ungeahnte Möglichkeiten, Musik auf einer anderen Ebene zu erleben.

Gehörübungen und Notenschreiben mit speziellen Programmen am PC, der Einsatz einer „Aktiven Tafel“ und am PC unterstützte Referate bringen individuelle Vorteile für jede/n einzelne/n Schüler/in.

Ein Individueller Zugang zur Musik ist organisatorisch gewährleistet.

Eignungsgespräch

Alle für das „ORG Musik“ angemeldeten Schüler/innen müssen an einem Eignungsgespräch teilnehmen. Dieses dient dem Kennenlernen der künftigen Schüler/innen und soll ein Beratungsgespräch für die richtige Wahl des Instrumentes sein. Dieses Gespräch findet am Beginn des 2. Semesters statt.

Nach einer Kennenlernrunde folgt ein praktischer Teil, in welchem musikalische Grundkenntnisse erhoben werden (siehe Eignungsgespräch_Info.pdf). Die Zu- oder Absage erfolgt unmittelbar (evtl. nach einer kurzen Beratung der Kommission).

Welche Voraussetzungen sollte man mitbringen?

Musikalische Begabung, Rhythmusgefühl und gutes Gehör, Interesse an der Beschäftigung mit Musik, Freude am gemeinsamen Musizieren und/oder Singen, Vokalschüler/innen – Stimmbildungsfähigkeit , aktives Mitarbeiten.

Oberstufenchor

Zusätzlich zum verpflichtenden Musikunterricht können die Schüler/innen der Oberstufe die Unverbindliche Übung „Chorgesang“ besuchen.

Für Schüler/innen des ORG mit Instrumentalmusik, welche „Stimmbildung“ gewählt haben, ist Chorgesang verpflichtend!

Wahlpflichtfach

Ab der 7. Klasse kann der 2-stündige Gegenstand Wahlpflichtfach Musikerziehung gewählt werden. Der Wahlpflichtgegenstand Musikerziehung bietet die Möglichkeit, individuelle Schwerpunkte theoretisch und praktisch zu behandeln.

Komponieren, Experimentieren, Analysieren, Reflektieren, Musizieren – all das unterstützt durch den Einsatz von multimedialen Lernmaterialien und ensprechender Software.
Schülerinnen des ORG Musik wird empfohlen, dieses Fach zu belegen.